Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Gemeinde Helsa
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.gemeinde-helsa.de veröffentlichte Website der Gemeinde Helsa.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4
der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer von Überwachungsstelle des Landes Hessen vorgenommenen Bewertung anhand einer vereinfachten Überprüfung (Februar 2023)
- einer am 29.12.2023 durchgeführten Selbstbewertung
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen
- Eine sinnvolle Überschriftenhierarchie ist nicht auf allen Seiten gewährleistet gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1.
· PDF-Dokumente (mehrheitlich)
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch ausgebaut.
- Vereinzeln keine Alternativtexte bei Grafiken
Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:
- Design (hier: Kontrastverhältnis von einzelnen Grafiken und Farben)
- Beim Bilderslider befinden sich in keine Sprungmarken.
Geplante Maßnahmen
Die Gemeinde Helsa ist bemüht, die aufgeführten Barrieren im Jahr 2024 fortlaufend zu verbessern.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.10.2023 erstellt.
Feedback und Kontakt
Falls Sie bei der Nutzung unserer Internetseite auf Barrieren stoßen oder Anregungen und Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich direkt an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Helsa wenden oder unser Kontaktformular nutzen.
Sie können uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren:
Gemeinde Helsa
Berliner Straße 20
34298 Helsa
Telefon: 05605 8008 0
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901