Anonyme Geburt

  • Leistungsbeschreibung

    Es gibt immer wieder Fälle, in denen Frauen sich selbst oder ihrer Umwelt eine Schwangerschaft aus einer Notlage heraus nicht eingestehen. Oder sie wollen aus Furcht vor einer möglichen Aufdeckung der Schwangerschaft keine Hilfe in Anspruch nehmen. Gründe hierfür können sein, dass minderjährige Frauen Angst vor ihren Eltern oder massiver Gewalt ihres Partners haben, Frauen illegal in Deutschland leben, Frauen obdachlos sind, Frauen durch extreme kulturelle oder weltanschauliche Zwänge unter Druck gesetzt werden oder sich in einer für ausweglos erscheinenden Notsituation befinden. Die anonyme Abgabe eines Kindes stellt für jede Mutter eine schwer wiegende Entscheidung dar, die nur in einer völlig aussichtslosen Situation erwogen wird.

    Um Kurzschlussreaktionen wie etwa einer Aussetzung oder einer Tötung des Kindes vorzubeugen, wurden an mehreren Orten so genannte "Babyklappen" oder die Möglichkeit einer anonymen Geburt eingerichtet. Grundsatz ist dabei immer eine absolute Anonymität und Vertraulichkeit.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wie unterscheiden sich Babyklappe und anonyme Geburt?


    Bei der Babyklappe (auch "Babyfenster", "Babykörbchen" o. ä. genannt) kann ein Neugeborenes anonym abgegeben werden. Es gleitet in ein Wärmebett, wobei mittels elektronischen Signals die sofortige Versorgung des Kindes sichergestellt wird. Allerdings kümmert sich niemand um die Mutter. Sie ist sowohl medizinisch als auch mit ihren Problemen alleine.


    Die anonyme Geburt läuft ab wie eine "normale" klinische Geburt, aber ohne dass die entbindende Frau der Geburtsklinik ihre Identität mitteilt. Kind und Mutter werden medizinisch versorgt. Die Mutter kann im Krankenhaus ggf. noch Beratung und Unterstützung bei ihrer Entscheidung erhalten, wenn sie das möchte. Sie ist sicher vor dem Druck anderer Personen.


    Bei beiden Angeboten hat die leibliche Mutter die Möglichkeit, Informationen über die Herkunft des Kindes zu hinterlegen, ohne dabei ihren eigenen Namen zu offenbaren. Beurkundungsrechtlich wird das Kind wie eine Person mit ungewissem Personenstand nach § 26 des Personenstandsgesetzes behandelt. Danach bestimmt die zuständige Verwaltungsbehörde (Landkreis, Kreisfreie Stadt), welcher Geburtsort und Geburtstag sowie welcher Vor- und Familienname vom Standesamt in das Geburtenbuch einzutragen ist.


    Bei anonymer Geburt und auch bei der Babyklappe wird das Kind zunächst medizinisch versorgt. Gleichzeitig wird das Jugendamt mit den Mitarbeiterinnen der Babyklappe – bei anonymer Geburt eigenständig - Sorge für eine geeignete Unterbringung und Betreuung des Kindes tragen. Schließlich wird das Kind in die so genannte Adoptionspflege gegeben. Das heißt, das Kind kommt in eine geeignete Familie, die es adoptieren möchte.


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