Wählbarkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Was sollte ich noch wissen?
Für weitere Informationen:
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Torben GrunebergBürgerbüro
- Frau Corinna ZiechBürgerbüro