Verfassungsschutz: personenbezogene Daten - Auskünfte
Leistungsbeschreibung
Auf schriftlichen Antrag können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung vom Landesamt für Verfassungsschutz Hessen erhalten.
Die Auskunft kann aber auch verweigert werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung- eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des Landesamts für Verfassungsschutz drohen würde,
- Quellen des Verfassungsschutzes gefährdet sein könnten,
- die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamts für Verfassungsschutz zu befürchten wären,
- die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte oder
- andere Rechtsvorschriften oder überwiegende berechtigte Interessen Dritter dies erforderten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, eigenhändige Unterschrift.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.