Liegenschaftskarte - Auszug
Leistungsbeschreibung
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer oder auch Straßenbezeichnungen und Hausnummern gehören.
Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Stephan EckhardtBauamt
- Frau Sheila MoemeniBauamt
- Herr Holger VaupelAbteilungsleiter