Windenergie, Eignungsgebiete
Leistungsbeschreibung
Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Stephan EckhardtBauamt
- Herr Holger VaupelAbteilungsleiter