Personalausweis: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Bei Diebstahl bzw. vermutetem Diebstahl ist auf jeden Fall die Polizei aufzusuchen und eine Diebstahlanzeige zu erstatten.
Bei Verlust kann die Verlustanzeige bei der Neubeantragung im Bürgerbüro erledigt werden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Torben GrunebergBürgerbüro
- Frau Corinna ZiechBürgerbüro